Abschaffung der Todesstrafe [fr]

Frankreich lehnt die Todesstrafe entschieden ab und setzt sich entschlossen für ihre weltweite Abschaffung ein. Heute gehört Frankreich zu den am stärksten im Kampf gegen die Todesstrafe engagierten Ländern.

Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine höchst symbolische Angelegenheit, die an die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte erinnert.

Die Todesstrafe ist kein nützliches Mittel im Kampf gegen Verbrechen. Der Verlust eines Menschenlebens ist unumkehrbar und kein Rechtssystem ist gegen Justizfehler gefeit. Die Verhängung der Todesstrafe ist kein strafrechtliches Instrument sondern ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Ihre Anwendung wird in zahlreichen internationalen Übereinkünften (auf Französisch) verboten.

Das weltweite Bewusstsein für die Abschaffung der Todesstrafe nimmt auf allen Kontinenten und ungeachtet der jeweiligen politischen Regime, der Entwicklungsstände oder des kulturellen Erbes zu.

Es lässt sich effektiv ein globaler Trend zum Rückgang der Todesurteile und Hinrichtungen beobachten.

Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich

In Frankreich wurde die Todesstrafe durch das Gesetz vom 9. Oktober 1981 abgeschafft, das auf das Engagement und die Rede vor der Nationalversammlung des damaligen Justizministers Robert Badinter zurückgeht. Mit diesem Gesetz wurde Frankreichs langjähriger Kampf für die Menschenwürde vorangetrieben.

Morgen wird dank Ihnen die französische Justiz keine Justiz mehr sein, die tötet. Morgen wird dank Ihnen unsere gemeinsame Schande ein Ende finden, es wird in den französischen Gefängnissen keine Hinrichtungen im Verborgenen, bei Nacht und Nebel, mehr geben. Morgen wird dieses blutige Kapitel unserer Justiz abgeschlossen sein.

Auszug aus der Rede des damaligen Justizministers Robert Badinter vor der französischen Nationalversammlung am 17. September 1981.

Nach französischem Recht können Personen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen die Todesstrafe droht.

Die Abschaffung der Todesstrafe wurde mit dem Verfassungsgesetz vom 23. Februar 2007 in die Verfassung der Fünften Republik aufgenommen. So heißt es seitdem in Artikel 66-1 der Verfassung: „Nul ne peut être condamné à la peine de mort.“ („Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt werden.“)

Die Todesstrafe in der Welt

Aktuell haben weltweit zwei Drittel der Länder die Todesstrafe abgeschafft. Tendenziell lässt sich von Jahr zu Jahr eine Abnahme der Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen in der Welt beobachten. Innerhalb der letzten zwanzig Jahre wurde die Todesstrafe von über fünfzig Ländern per Gesetz abgeschafft.

Im Jahre 2021,

  • in 106 Staaten wurde die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft
  • in 8 Staaten wurde die Todesstrafe für alle gewöhnlichen Verbrechen abgeschafft
  • in 50 Staaten gelten per Gesetz oder in der Praxis Hinrichtungsmoratorien

Das sind insgesamt 164 Länder.

Nichtsdestotrotz wird die Todesstrafe nach wie vor in 54 Staaten und Gebieten angewandt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des französischen Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten.

Letzte Änderung 21/12/2021

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