Frankreich schafft einen neuen Mechanismus für die Rückführung „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“ [fr]

Als „unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte“ werden zusammenfassend alle Vermögenswerte bezeichnet, die von ausländischen politischen Persönlichkeiten oder ihnen Nahestehenden unrechtmäßig, sprich durch Korruption, Veruntreuung von Geldern oder andere Wirtschaftsvergehen in ihren Herkunftsländern, erlangt wurden. Frankreich wird die Einnahmen aus der Veräußerung dieser „unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte“ so rückführen können, dass sie den lokalen Bevölkerungen möglichst direkt zugutekommen.

Gemäß dem französischen Recht können die Ursprungsländer der Gelder anhand eines Rechtshilfeersuchens die Rückführung der in Frankreich beschlagnahmten „unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte“ einfordern. Auch können die betroffenen Staaten bei den französischen Gerichten die für die Festlegung eines Eigentumsrechts oder die Beantragung von Entschädigung erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten, indem sie:

  • - vor einem französischen Gericht als Nebenkläger auftreten, wenn ein eigenständiges Ermittlungsverfahren in Frankreich eingeleitet wurde (u. a. aufgrund von Korruptionswäsche)
  • - oder ein gesondertes Zivilverfahren einleiten.

Ohne solche Schritte seitens der Behörden der betroffenen ausländischen Staaten fließen die dauerhaft durch die französische Justiz eingezogenen Gelder gemäß Artikel 131-21 10 des französischen Strafgesetzbuchs (Code pénal) automatisch in den französischen Staatshaushalt.

Zur Vervollständigung der bestehenden Regelungen wurde mit dem Programmgesetz Nr. 2021-1031 vom 4. August 2021 über solidarische Entwicklung und Bekämpfung globaler Ungleichheiten ein innovativer Mechanismus geschaffen, durch den diese Gelder mittels Kooperations- und Entwicklungsmaßnahmen an die Bevölkerungen, denen sie vorenthalten wurden, zurückgegeben werden.

Für Jean-Yves Le Drian, Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten, ist „dieser Mechanismus ein sehr konkretes Mittel, um die verheerenden Auswirkungen der Korruption zu bekämpfen.“

Ein innovativer Mechanismus für eine möglichst direkte Rückgabe an die lokale Bevölkerung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ist die einzige universelle Übereinkunft in Sachen Korruptionsbekämpfung. Seit 2003 legt es die Rückführung von Korruptionsgewinnen als Grundsatz fest und sieht diesbezüglich diverse Maßnahmen vor. In der Praxis sind diese Rückführungen dennoch nach wie vor selten.

Zunehmend gibt es Forderungen nach verstärkter internationaler Zusammenarbeit und nationaler Rechtsvorschriften zur Rückführung dieser Vermögenswerte. Mit seinem neuen Mechanismus hat Frankreich ein Werkzeug geschaffen, das im Einklang mit den höchsten internationalen Normen steht und die Rückführung „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“ erleichtert.

Die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten rückgeführten Vermögenswerte sollen zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerungen beitragen. Die Rückführungen müssen im Einklang mit den Transparenz- und Verantwortlichkeitsgrundsätzen erfolgen, um unter anderem zu vermeiden, dass die betreffenden Mittel nicht wieder in Korruptionskreisläufe einfließen.

Die Rückführung der Gelder erfolgt mittels Kooperations- und Entwicklungsmaßnahmen, ohne dass diese in den Erklärungen, die Frankreich bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abgibt, als Maßnahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit verrechnet werden.

Die zentrale Rolle des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten bei der Anwendung des Mechanismus

Der neue Mechanismus zur Rückführung „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“ wird anhand eines im Haushaltsgesetz 2022 verankerten Haushaltsplans angewandt. Er wird vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten gesteuert, das Haushaltslinien in Höhe der eingezogenen Gelder, die zunächst in die allgemeine Staatskasse fließen, schafft. Diese Beträge werden anschließend für Kooperations- und Entwicklungsmaßnahmen bereitgestellt. So können diese Mittel von mehreren Organisationen, darunter die französische Entwicklungsagentur (AFD), genutzt werden, um in den betroffenen Staaten Kooperations- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen, die der lokalen Bevölkerung möglichst direkt zugutekommen.

Sobald der Mechanismus fertiggestellt ist, wird er bei jeder dauerhaften Beschlagnahme „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“ nach folgendem Schema greifen:

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Mechanismus zur Rückführung „unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte“
Dauerhafte Beschlagnahme ➔ Veräußerung der Vermögenswerte ➔ Schaffung von Haushaltslinien im Haushaltsplan ➔ Suche nach einer Einigung mit dem Staat ➔ Zuteilung der Mittel ➔ Nachverfolgung und Bewertung

Die über diesen Rückführungsmechanismus finanzierten Maßnahmen werden – einschließlich der gegebenenfalls mit dem Staat unterzeichneten Vereinbarungen – öffentlich gemacht, damit die Zivilgesellschaft, wie im Programmgesetz vorgesehen, die Umsetzung der Maßnahmen mitverfolgen kann.

Letzte Änderung 07/03/2022

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