Gemeinsame Erklärung der E3 und der EU zum Wiener Abkommen mit Iran [fr]

Gemeinsame Erklärung der Hohen Beauftragten der Europäischen Union und der Außenminister Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs zum Wiener Abkommen mit Iran (JCPoA)

Wir nehmen mit großer Sorge die von Iran veröffentlichte Erklärung zu seinen Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action - JCPoA) zur Kenntnis.

Wir bleiben der Erhaltung und vollständigen Umsetzung des JCPoA, eines Schlüssels zum Erfolg der globalen nuklearen Nichtverbreitungsarchitektur, die im Sicherheitsinteresse aller liegt, uneingeschränkt verpflichtet.

Wir fordern Iran dringend auf, seine Verpflichtungen aus dem JCPoA wie bisher uneingeschränkt umzusetzen und sich aller eskalierenden Schritte zu enthalten.

Wir erteilen allen Ultimaten eine Absage und werden Irans Vertragstreue auf der Grundlage seines Verhaltens bezüglich der Einhaltung seiner Nuklearverpflichtungen aus dem JCPoA und dem NVV (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) bewerten. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Schlüsselrolle der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation) für die Überwachung und Verifizierung der Umsetzung der iranischen Nuklearverpflichtungen.

Wir erwarten ferner, dass Iran auch weiterhin an etablierten JCPoA-Formaten und -Mechanismen, einschließlich der Gemeinsamen JCPoA-Kommission, festhält.

Gleichzeitig erinnern wir an unsere festen Zusagen aus dem Abkommen im Hinblick auf die Aufhebung von Sanktionen zum Wohle des iranischen Volkes. In diesem Zusammenhang bedauern wir die erneute Verhängung von Sanktionen durch die Vereinigten Staaten nach ihrem Rückzug aus dem JCPoA.

Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen um die Fortsetzung des legitimen Handels mit Iran, auch durch die Operationalisierung der Zweckgesellschaft INSTEX, fortzusetzen.

Wir fordern die Staaten, die nicht Vertragsparteien des JCPoA sind, auf, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die die Fähigkeit der verbleibenden Vertragsparteien zur vollständigen Umsetzung ihrer Verpflichtungen behindern könnten.

Letzte Änderung 28/10/2024

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