Erklärung der Außenministerien Belgiens, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens, Schwedens und der Tschechischen Republik zur Ankündigung der USA, aus dem Vertrag über den Offenen Himmel auszutreten [fr]
22. März 2020
"Wir bedauern, dass die US‑Regierung die Absicht bekundet hat, vom Vertrag über den Offenen Himmel zurückzutreten, obgleich wir ihre Bedenken teilen, was die Umsetzungen des Vertrags durch Russland angeht.
Der Vertrag über den Offenen Himmel ist ein zentrales Element des vertrauensbildenden Rahmens, der im Lauf der vergangenen Jahrzehnte geschaffen wurde, um Transparenz und Sicherheit im gesamten euro‑atlantischen Raum zu verbessern.
Wir werden den Vertrag über den Offenen Himmel, der sowohl für unsere Architektur der konventionellen Rüstungskontrolle als auch für unsere kooperative Sicherheit einen eindeutigen Mehrwert hat, weiterhin umsetzen. Wir bekräftigen, dass dieser Vertrag funktionsfähig und nützlich bleibt. Der Rücktritt wird binnen sechs Monaten wirksam.
Mit Blick auf Fragen bezüglich der Umsetzung des Vertrags werden wir, wie zuvor unter den NATO‑Bündnispartnern und anderen europäischen Partnern beschlossen, weiterhin auf Russland einwirken, um offene Fragen wie die unzulässigen Beschränkungen der Flüge über Kaliningrad anzugehen. Wir rufen die Russische Föderation weiterhin auf, diese Beschränkungen aufzuheben, und werden unseren Dialog mit allen Parteien fortsetzen."
Hintergrund:
Der Vertrag über den Offenen Himmel wurde 1992 geschlossen und trat 2002 in Kraft. Er gestattet es den 34 Vertragsstaaten, Beobachtungsflüge über dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragsstaaten durchzuführen, und leistet somit einen Beitrag zu Transparenz, Vertrauensbildung und der kooperativen Sicherheit aller beteiligten Staaten. Durch diesen Vertrag wurde das einzige Rüstungskontrollregime geschaffen, mit dem das gesamte Hoheitsgebiet sowohl der USA als auch Russlands abgedeckt wird. Seit seinem Inkrafttreten wurden insgesamt mehr als 1500 Beobachtungsflüge durchgeführt.