ARCHIVIERT - Frankreichs Militäreinsätze im Ausland [fr]

Irak, Syrien, Zentralafrika, Sahel – die Militäreinsätze im Ausland sind ein dauerhafter Bestandteil der Einsatzaktivitäten der französischen Streitkräfte geworden, insbesondere der Bodenstreitkräfte.

Wie werden sie vorbereitet? Was sind die Rahmenbedingungen für diese Einsätze? Wie werden sie finanziert? Was sind Auslandseinsätze (OPEX)?

Nach einer Definition des Ministeriums für die Streitkräfte sind Auslandseinsätze „Einsätze der französischen Streitkräfte außerhalb der Landesgrenzen“.

Ein Militäreinsatz wird als Auslandseinsatz durch einen Erlass des Streitkräfteministeriums klassifiziert, in dem das geografische Gebiet und die Dauer des Einsatzes genau festgelegt werden. Die OPEX unterscheiden sich von den in Militärbasen auf afrikanischem Boden aufgrund eines Verteidigungsabkommens oder auf hoher See vorgelagerten Truppen.

Vor dem Start des Einsatzes unterbreitet der Planungs- und Durchführungsstab verschiedene Namensvorschläge für die Operationen, unter denen das Präsidialamt die endgültige Benennung auswählt. Die jüngsten Einsätze tragen die Namen Harmattan (Libyen, 2011), Serval (Mali, 2013), Sangaris (Zentralafrikanische Republik, 2013), Barkhane (Sahel, 2014) oder Chammal (Irak, Syrien, 2014).

Seit 1995 wurde die französische Armee an ca. 106 Standorten außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt. Dazu kommen fünf weitere Operationen, die noch vor diesem Zeitpunkt gestartet wurden und immer noch laufen: Israel (seit Mai 1948), Libanon (1978), Sinai (1982), Golf von Guinea (1990) und westlicher Sahara (1991).
Auslandseinsätze finden in unterschiedlichen Rahmen statt:

-  Vereinte Nationen: Libanon (Operation Daman im Rahmen der UNIFIL), Côte d’Ivoire (UNOCI), Westsahara (MINURSO), Liberia (UNMIL), Demokratische Republik Kongo (MONUSCO)
-  Europäische Union: europäische Sicherungsmission für die Unterstützung der Sicherheitsreformen in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC), beendet im Juni 2016; Operation Atalanta (2008) zur Bekämpfung von Piraterie vor den Küsten am Horn von Afrika.
-  Multinationale Truppen: multinationale Beobachtungstruppe im Sinai (FMO),
-  Nationaler Rahmen (Schutzmannschaften auf Fischfangschiffen französischer Privatunternehmen).

Wer entscheidet über die OPEX und kontrolliert sie?

Die Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte trifft der Staatspräsident im Verteidigungsrat auf der Grundlage der Befugnisse, die er gemäß Artikel 15 der Verfassung vom 4. Oktober 1958 und gemäß Artikel 5 Absatz 2 hat, der ihn zum „Garanten für die nationale Unabhängigkeit, die Unversehrtheit des Staatsgebiets und die Achtung der Verträge“ macht.

Den Einsatzbefehl sowie die administrative und logistische Richtlinie liefert der Militärstab. Diese enthält genaue Angaben zur geografischen Abgrenzung des Einsatzortes und zu den Unterstützungsmöglichkeiten, darunter die finanzielle Unterstützung (Zuteilung der Ausgaben zum Einsatzbudget der OPEX-Programme und Auszahlung von Auslandszuschlägen u. A.)

Die parlamentarische Kontrolle der OPEX

Mit der Änderung von Artikel 35 der Verfassung im Juli 2008 wurde die parlamentarische Kontrolle gestärkt.

Beschließt die Regierung eine bewaffnete Intervention, muss sie das Parlament innerhalb der nächsten drei Tage darüber informieren. Daraufhin kann eine parlamentarische Debatte ohne Abstimmung organisiert werden, wie am 24. September 2014 anlässlich des Irak-Einsatzes Frankreichs mit der Operation Chammal oder am 25. September 2015 beim Einsatz der Luftstreitkräfte in Syrien. Wird der Auslandseinsatz über vier Monate hinaus verlängert, legt die Regierung diese Verlängerung dem Parlament zur Genehmigung vor.

Seit Inkrafttreten dieser Bestimmung hat die Regierung sieben Mal die Verlängerung eines Auslandseinsatzes beantragt:

• Am 22. September 2008: Antrag auf Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes
• Am 28. Januar 2009: Antrag auf Verlängerung von fünf Einsätzen (Côte d’Ivoire, Tschad, Libanon, Kosovo, Zentralafrikanische Republik)
• Am 12. Juli 2011: Antrag auf Verlängerung des Libyen-Einsatzes
• Am 22. April 2013: Antrag auf Verlängerung der Operation Serval in Mali
• Am 25. Februar 2014: Antrag auf Verlängerung der Operation Sangaris in der Zentralafrikanische Republik
• Am 13. Januar 2015: Antrag auf Verlängerung der Operation Chammal in Irak
• Am 25. November 2015: Antrag auf Verlängerung des Einsatzes der Luftstreitkräfte in Syrien.

Budgetierung und Finanzierung der OPEX

In seinem Bericht von November 2016 zu den OPEX stellt der Rechnungshof eine Änderung der Art und der Kosten für die OPEX zwischen 2012 und 2015 fest. Diese bewaffneten Einsätze unterscheiden sich in der Form, dem Umfang und der Dauer, mit Auswirkungen auf die Mittelzuweisung: Über welches Budget werden die Kosten für die Ausbildung der afghanischen Armee abgedeckt oder der Schutz der Schiffe vor der somalischen Küste?

Laut Rechnungshof lagen die zusätzlichen Kosten für die OPEX in den letzten drei Haushaltsjahren jährlich bei über 1,1 Milliarden Euro. Die Kosten pro Soldat im Auslandseinsatz haben sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt und belaufen sich auf über 100.000 Euro pro Soldat und Jahr.

Letzte Änderung 24/03/2022

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